Wenn Sie es mitnehmen (83 € große Wagenklasse), dann müssen sie es irgendwo lassen. Wenn Ihr Vermieter keinen hauseigenen Parkplatz hat (fragen Sie ihn danach!), dann bleibt Ihnen wenig anderes übrig als es auf einem der gebührenpflichtigen Parkplätze (bewachter P an der Marienstraße 2 Euro) abzustellen. Kostenfrei ist (noch) der Parkplatz C zwischen Sportplatz und Hafen. Weitere kostenfreie Parkplätze finden Sie hier
. Wenn Sie während Ihres Urlaubs zu Fuß gehen, den kostengünstigen Busringverkehr benutzen oder per Fahrrad die Insel erkunden, dann wartet ihr Auto kostenlos auf den Zeitpunkt Ihrer Heimfahrt - eine sinnvolle Lösung, wie ich finde.
Für die Hinreise zur Insel braucht Ihr Töfftöff keine Fährreservierung, für die Rückreise allerdings schon! An den Hauptabreisetagen setzt die Reederei Sonderfähren ein, die aber schnell ausgebucht sind. Daher ein Tip: Wenn Sie jetzt schon wissen, daß Sie zu einer bestimmten Zeit abreisen wollen, dann reservieren Sie die Fähre per email
vorab; Sie bekommen eine Reservierungsnummer und müssen damit vor Ort kurz mal ins Kontor an der Ecke Marienstraße / Bülowallee, dort bekommen Sie dann einen entsprechenden Ausweis. Da dieser gleichzeitig als Abreisesondergenehmigung (s.u.) gilt, müssen Sie sie gut aufbewahren, sichtbar im Auto anbringen und vor allem bei Änderungen wieder vorlegen!
Und wo wir schon dabei sind, die 'Vorteile' des Autoverkehrs auf der Insel zu erläutern, stellt sich schnell die Frage, ob sie es auch in Bewegung setzen dürfen. Die Antwort heißt: Im Prinzip jein.
Also: von Ende März bis Ende Oktober und auch in der Zeit rund um Weihnachten/Neujahr herrscht auf der Insel eine
Fahrsperre, d.h. im Stadtbereich (Zone 1 und 2, umfasst den Bereich westlich der Mühlen- und nördlich der Marienstraße, fragen Sie Ihren Vermieter!) darf nur mit Ausnahmegenehmigung gefahren werden (rotes Schild unter der Windschutzscheibe auf allen Straßen, z.B. Taxis, Handwerker usw., gelbes Schild für Anwohner nur auf bestimmten Straßen und zu bestimmten Zeiten), grundsätzlich nicht nach 20 Uhr, Taxis bis 22 Uhr (danach nur noch ab Rosengarten, Bülowallee Richtung Zone 3 oder was dann noch übrig ist). Genehmigungen werden von der Stadt Norderney restriktiv vergeben. Auf der Fähre erhalten Sie eine auf 1 Stunde befristete Ausnahmegenehmigung, die Sie gut sichtbar unter der Windschutzscheibe befestigen. Damit dürfen Sie am An- und Abreisetag zu ihrem Vermieter fahren. Danach: siehe oben.
Westlich der Mühlen- und südlich der Marienstraße dürfen Sie frei fahren, lediglich der Bereich rund um den Wasserturm, also die Bürgermeister-Lührs-/Richthofen-/Süd- und Südhoffstraße, sind ab 20 Uhr für jeden motorisierten Verkehr gesperrt (und das ist gut so!). Kraftfahrräder bleiben in Zone 3 ebenfalls nachts stehen.
Außerhalb der Ferienzeit können Sie es, das Auto, auf der ganzen Insel frei ausführen, aber warum sollten Sie das tun? Sind Sie nicht gekommen, die Schönheit der Insel hautnah zu entdecken? Lassen Sie es bis zum Abreisetag stehen: Es ist viel gesünder, zu Fuß oder auf dem Fahrrad die Schönheiten der Insel zu erkunden. Glauben Sie mir, man sieht und erlebt dabei viel mehr als eingepfercht hinter Metall und Glas. Und denken Sie immer daran:
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